Strafrecht
Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.
Wurden Sie von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, festgenommen oder wird Ihre Wohnung durchsucht, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren.
Wichtig: Als Beschuldigte oder Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern. Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit Ihrer Verteidigung gesprochen haben.
Wir vertreten Ihre Interessen im Jugend- wie im Erwachsenenstrafrecht. Wir nehmen Akteneinsicht, analysieren die Lage und besprechen anschließend mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Wir verteidigen Sie gegen Anklageschriften, Strafbefehle und Bußgeldbescheide und begleiten Sie auch in Berufungs- und Revisionsverfahren.
Wir verteidigen und vertreten Sie zum Beispiel bei
- Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Kapitalstrafsachen
- Sexualstrafsachen
- Verstößen gegen das Waffengesetz
- Straftaten im Straßenverkehr
- Vertretung von Geschädigten (Nebenklage, Adhäsionsverfahren)
- Zeugenbeistand
- Privatklage
- Täter-Opfer-Ausgleich
Weitere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Lohn und Zeugnis – für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber.
Mehr erfahrenErbrecht
Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft – vorausschauend gestalten, Ansprüche durchsetzen.
Mehr erfahrenFamilienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht.
Mehr erfahrenMedizinrecht
Behandlungs- und Pflegefehler, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mehr erfahrenMiet- und Wohnungseigentumsrecht
Für Mieter, Vermieter und Eigentümer – von der Nebenkostenabrechnung bis zur Räumung.
Mehr erfahrenSozialrecht
Rente, Krankengeld, Pflegegrad, Schwerbehinderung – vom Antrag bis zum Sozialgericht.
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Vorladung, Durchsuchung, Anklage – Verteidigung im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht.
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Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot und Verkehrsstrafrecht.
Mehr erfahrenVersicherungsrecht
Wenn die Versicherung Leistungen verzögert, kürzt oder ablehnt.
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