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Strafrecht

Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.

Wurden Sie von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, festgenommen oder wird Ihre Wohnung durchsucht, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren.

Wichtig: Als Beschuldigte oder Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern. Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit Ihrer Verteidigung gesprochen haben.

Wir vertreten Ihre Interessen im Jugend- wie im Erwachsenenstrafrecht. Wir nehmen Akteneinsicht, analysieren die Lage und besprechen anschließend mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Wir verteidigen Sie gegen Anklageschriften, Strafbefehle und Bußgeldbescheide und begleiten Sie auch in Berufungs- und Revisionsverfahren.

Wir verteidigen und vertreten Sie zum Beispiel bei

  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Kapitalstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • Verstößen gegen das Waffengesetz
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • Vertretung von Geschädigten (Nebenklage, Adhäsionsverfahren)
  • Zeugenbeistand
  • Privatklage
  • Täter-Opfer-Ausgleich