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Erbrecht

Vorausschauend gestalten – und schnell handeln, wenn der Erbfall eingetreten ist.

Viele erbrechtliche Konflikte entstehen, weil Testamente unklar formuliert sind oder wichtige Fragen zu Lebzeiten nicht geregelt wurden.

Eine vorausschauende Planung schafft Klarheit für alle Beteiligten und schützt Ihr Vermögen und Ihre Angehörigen vor langwierigen Streitigkeiten.

Erbfall bereits eingetreten? Dann ist eine zeitnahe rechtliche Einschätzung wichtig. Im Erbrecht sind zahlreiche Fristen zu beachten – etwa bei der Ausschlagung einer Erbschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

  • Errichtung oder Änderung eines Testaments
  • Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Streit über die Wirksamkeit oder Auslegung eines Testaments
  • Ausschlagung einer Erbschaft, etwa bei Überschuldung des Nachlasses
  • Nachlasspflegschaft
  • Testamentsvollstreckung