Sozialrecht
Vom Antrag über den Widerspruch bis vor das Sozialgericht – wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten – von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Bescheid erhalten? Gegen einen Bescheid kann in der Regel nur innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Lassen Sie ihn deshalb frühzeitig prüfen.
Wir sind für Sie da in allen Bereichen des Sozialrechts, z. B.
- Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrente
- Schwerbehindertenrecht
- Unfallversicherung: Arbeitsunfall, Berufskrankheiten, Unfallrente, Verletztengeld, Rehabilitation
- Krankenversicherung und Krankengeld
- Pflegeversicherung: Pflegegrad, Pflegeleistungen
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Opferentschädigung
- Impfschäden
Weitere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Lohn und Zeugnis – für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber.
Mehr erfahrenErbrecht
Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft – vorausschauend gestalten, Ansprüche durchsetzen.
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Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht.
Mehr erfahrenMedizinrecht
Behandlungs- und Pflegefehler, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mehr erfahrenMiet- und Wohnungseigentumsrecht
Für Mieter, Vermieter und Eigentümer – von der Nebenkostenabrechnung bis zur Räumung.
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Rente, Krankengeld, Pflegegrad, Schwerbehinderung – vom Antrag bis zum Sozialgericht.
Mehr erfahrenStrafrecht
Vorladung, Durchsuchung, Anklage – Verteidigung im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht.
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Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot und Verkehrsstrafrecht.
Mehr erfahrenVersicherungsrecht
Wenn die Versicherung Leistungen verzögert, kürzt oder ablehnt.
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