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Sozialrecht

Vom Antrag über den Widerspruch bis vor das Sozialgericht – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten – von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Bescheid erhalten? Gegen einen Bescheid kann in der Regel nur innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Lassen Sie ihn deshalb frühzeitig prüfen.

Wir sind für Sie da in allen Bereichen des Sozialrechts, z. B.

  • Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung: Arbeitsunfall, Berufskrankheiten, Unfallrente, Verletztengeld, Rehabilitation
  • Krankenversicherung und Krankengeld
  • Pflegeversicherung: Pflegegrad, Pflegeleistungen
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Opferentschädigung
  • Impfschäden