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Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber – fundiert, pragmatisch und aus mehreren Blickwinkeln.

Das arbeitsrechtliche Mandat ist speziell. Es erfordert fundierte Fachkenntnisse und zugleich eine möglichst pragmatische Herangehensweise.

Wir beraten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber. Gerade deshalb können wir einen Fall aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und verschaffen uns schnell einen Gesamtüberblick. Sofern erforderlich, vertreten wir Sie außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren. Außerdem unterstützen wir bei Betriebsratsgründungen und schulen Betriebsräte.

Kündigung erhalten? Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Melden Sie sich deshalb möglichst sofort bei uns.

Typische Bereiche unserer Tätigkeit

  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen (außerordentlich und ordentlich; betriebs-, personen- und verhaltensbedingt)
  • befristete Arbeitsverträge und Entfristungsklagen
  • Abmahnungen
  • Lohn- und Überstundenklagen
  • Versetzungen (örtlich, zeitlich oder hinsichtlich der Tätigkeit)
  • Urlaubsfragen (Bewilligung, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung)
  • Elternzeit und Elterngeld nach dem BEEG
  • Mitbestimmung nach dem BetrVG
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Schwerbehindertenrecht im Arbeitsverhältnis
  • BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Teilzeit nach dem TzBfG (Anspruch auf Teilzeit, Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Gleichbehandlung)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), z. B. Entschädigung bei Verstößen
  • Haftungsfragen, z. B. innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Arbeitszeugnisse: Entwürfe, Prüfung von Zeugnisklauseln, Berichtigungsansprüche
  • Arbeitsunfälle
  • Altersteilzeit
  • Betriebsrenten
  • Berufsausbildungsverhältnisse
  • Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht
  • Erstellung von Arbeitsverträgen und Prüfung von Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit