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Medizinrecht

Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler? Wir klären den Sachverhalt und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir beraten Sie, wenn Sie einen Behandlungs- oder Pflegefehler vermuten – bei ambulanter oder stationärer ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung.

Dazu fordern wir die vollständigen Behandlungsunterlagen an und bereiten sie für eine medizinische Begutachtung vor. Bestätigt sich ein Behandlungsfehler, setzen wir Ihre materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche sowie Ihre Schmerzensgeldforderungen durch.

Wir klären für Sie insbesondere

  • War die Behandlung medizinisch angezeigt (indiziert)?
  • Wurden die medizinischen Standards eingehalten?
  • Wurden Sie ordnungsgemäß aufgeklärt?
  • Welche Schadensersatzpositionen können durchgesetzt werden?

Darüber hinaus beraten wir Sie in abrechnungsrechtlichen Fragen.